Trauerfall

Was tun im Trauerfall:
Bei einem Sterbefall im häuslichen Umfeld benachrichtigen Sie bitte sofort einen Arzt, wenn möglich den Hausarzt. Der Hausarzt empfiehlt sich, da er mit der vorhandenen Krankheitsgeschichte des Verstorbenen vertraut ist und so leichter auf die Ursache des Ablebens schließen kann. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt, halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Treten Sie im Anschluss daran sofort mit uns in Verbindung.

Wir sind Tag und Nacht für Sie unter der Telefonnummer
05821/7503 erreichbar.


Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst das Personal die Ausstellung der Todesbescheinigung. Wenden Sie sich, nachdem Sie vom Todesfall erfahren haben, direkt an uns unter obiger Telefonnummer.

Die Kriminalpolizei wurde hinzugezogen, was geschieht nun? Es kommt häufig vor, dass zu einem Sterbeort die Kriminalpolizei hinzugezogen wird. Dies ist in der Regel der Fall bei Unfällen, Suiziden aber auch in Fällen, in dem der gerufene Arzt oder Notarzt sich nicht über die genaue Todesursache im Klaren ist. In den meisten Fällen lässt sich die Todesursuche vor Ort klären. Bevor nun eine Bestattung geplant und Termine festgelegt werden können, ist immer auf die Freigabe der Staatsanwaltschaft zu warten. Ohne diese Freigabe des Verstorbenen können wir die Bestattung nicht durchführen.

Folgende Unterlagen sollten mitgebracht werden bzw. vorliegen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Bei Ledigen und Minderjährigen standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten standesamtliche Geburtsurkunde
    und Heiratsurkunde (Stammbuch)
  • Bei Geschiedenen standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Krankenkassenkarte des Verstorbenen oder bei Privatversicherten ein Versicherungsnachweis
  • Versicherungspolicen:
    Lebens-, Sterbe- oder gegebenenfalls Unfallversicherungen
  • Sonstige Verbände, Vereine und Organisationen, die - Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungs-Vorsorgevertrag (wenn vorhanden)
  • Grabstellennachweis  (wenn vorhanden)
  • Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, besorgen wir diese für Sie, sofern es möglich ist

Tritt ein Trauerfall ein, werden die Angehörigen mit vielen Anforderungen auf einmal konfrontiert. Neben dem Verlust eines geliebten Menschen muss die Bestattung organisiert werden. Wir sind Ihnen dabei behilflich und möchten Ihnen mit unseren kompetenten Dienstleistungen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wir nehmen uns die Zeit für Sie, die Sie benötigen.

Wir möchten Sie begleiten, an die Hand nehmen und Ihnen in dieser schweren Zeit einiges an Last von Ihren Schultern nehmen. Der gesamte Umfang hierfür ist nur wenigen bewusst und kann schnell für die Angehörigen zu einem unbezwingbaren Berg aus Telefonaten, Schriftstücken und zu berücksichtigenden Regelungen werden.
Sobald wir von einem Todesfall in Kenntnis gesetzt werden, haben Sie mit uns einen engagierten und kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben behilflich ist. Hierbei liegt unsere Priorität darin, Ihnen einen Freiraum für die für Sie nötige Zeit zum Abschied nehmen zu gewähren, indem wir uns um alle anfallenden Formalitäten kümmern. Dabei erstreckt sich unser Leistungsspektrum von der Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort, bis zur Beisetzung dessen sterblicher Überreste und darüber hinaus.

Vor allem haben wir ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Sorgen und nehmen uns die Zeit Ihnen zuzuhören, wenn Sie über das Erlebte sprechen möchten. Auch dies ist ein wichtiger Teil der Trauerbewältigung, bei dem Sie durch uns professionelle Begleitung erfahren.

Bestattungsinstitut Rudolf Bollow
Meisenweg 2
29549 Bad Bevensen

Telefon: 0 58 21/75 03
Telefax: 0 58 21/72 11

E-Mail: bollow-rudolf@t-online.de